E-Mail
Passwort

Suche

AGBs

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

(2.1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

ideen + druck - R. Grewe
Geschäftsführer: Reinhard Grewe
Einzelunternehmen
Holsener Straße 12, 32609 Hüllhorst-Schnathorst

Telefon: 05744-920632

Telefax: 05744-920633

Mail: info@ideen-und-druck.de

(2.2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

(3) Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Auftraggeber die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Fa. ideen + druck - R. Grewe, im

nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser

Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der

Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren,

Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig, insbesondere für Lieferungen, Leistungen

oder Angebote an den Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn

sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der

Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.

 (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine

Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von

Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen

Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.

 (3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses

Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email)

festgehalten werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 (1) Alle von Auftragnehmer aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte

Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen

rechtswirksam werden, müssen sie schriftlich, fernschriftlich oder per Email durch den

Auftragnehmer bestätigt werden.

 (2) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig

und allein der schriftlich, fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche

Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen

den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung

über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht

ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen

Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen

(hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig. Die

Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen,

nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Um die

Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Telefax oder Email. Andere

Telekommunikationswege sind ungenügend.

 (3) Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung

oder Leistung (beispielsweise zu Zeichnungen, Gewichten, Maßen, Abbildungen oder

sonstigen Leistungsdaten), so sind diese nur annähernd maßgeblich, sofern die genaue

Übereinstimmung nicht Voraussetzung für die Verwendbarkeit für den vertraglich

vorgesehenen Zweck ist. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten

Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung.

Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird,

sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder

technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte

zulässig.

 (4) Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als

verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

 (5) Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber.

Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die

Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung

durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert

wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des

Bestellers hierfür.

 (6) Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und

Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder

fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der

Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger

geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers

zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass

das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

 (7) Das Eigentum- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote

und Kostenvoranschlägen behält sich dieser vor. Dies gilt ebenfalls für alle dem Auftraggeber

zur Verfügung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge,

Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdrückliche schriftliche

Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände

weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder

sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des

Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben

und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum

Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen

Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

 (8) Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-

Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von

Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige

Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch

kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen

Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.

 

§ 3a Widerrufsrecht

Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind

und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit

handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

 

§ 3 Preise und Preisänderungen

 (1) Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab

dessen Datum an die in seinem Angebot enthaltenen Preise. Ansonsten sind die in der

jeweiligen Auftragbestätigung durch den Auftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese

verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in den

Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zusätzliche

Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu gehören auch Mehr-, Minder- oder

Sonderleistungen, so werden diese gesondert berechnet.

 (2) Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der

Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen

Abgaben.

 (3) Alle nachträglich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten

Änderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter fällt jede

Änderung, auch Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (beispielsweise

Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempfänger, Zahlungsart etc.). Soweit keine andere

schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, können alle Änderungen, die auf Wunsche des

Auftraggebers erfolgen, mit einer Kostenpauschale von 12,00 € zuzüglich USt. berechnet

werden.

 (4) Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers

oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.

 (5) Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den

gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache

mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im

wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten

erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden

Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragwerts

(Angebotspreis), mindestens jedoch 29,00 € zzgl. USt., so muss hierfür vorab die Zustimmung

des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.

 (6) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis

zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €

zzgl. USt. durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits

Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der

Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch

den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert

der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer,

ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem

Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen

beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.

 

§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

 (1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber

angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email)

eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber

entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden.

Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht

gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher

schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom

Auftragnehmer zu verantworten sind.

 (2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den

Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger

und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht

verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der

Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils

aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber

verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

 

§ 5 Lieferung und Leistungszeit

 (1) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder

unverbindlich vereinbart werden.

 (2) Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere

Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren

Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei

Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie,

Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der

Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder

nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.)

verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer

nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung

oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die

Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben

sich die Liefer- oder Leistungstermine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um

den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem

Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht

zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu

ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.

 (3) Dauert eine Behinderung länger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht,

nach einer angemessenen Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom

Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche geltend

machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung

frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu

berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt.

 (4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede

volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der

vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die

Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in

Verzug befindet. Beruht der Verzug auf Vorsatz des Auftragnehmers oder zumindest grober

Fahrlässigkeit, so können weitere Ansprüche erhoben werden, ansonsten sind über die hier

genannte Regelung hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.

 (5) Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist

zulässig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks

für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert

werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand

oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen

werden.

 (6) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des

Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des

Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich

bestätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig. Wird bei Fixterminen

der vereinbarte Termin überschritten oder nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht

zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die Erklärung über den Rücktritt muss

schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom

Auftraggeber abgenommene Lieferungen/Leistungen werden berechnet, außer der

Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

 (7) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verzögerung einer

Leistung/Lieferung oder der Unmöglichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Maßgabe in §17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.