AGBs
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.
(2.1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
ideen + druck - R. Grewe
Geschäftsführer: Reinhard Grewe
Einzelunternehmen
Holsener Straße 12, 32609 Hüllhorst-Schnathorst
Telefon: 05744-920632
Telefax: 05744-920633
Mail: info@ideen-und-druck.de
(2.2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
(3) Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf: Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Auftraggeber die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Fa. ideen + druck - R. Grewe, im
nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der
Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren,
Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig, insbesondere für Lieferungen, Leistungen
oder Angebote an den Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine
Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von
Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen
Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.
(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses
Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email)
festgehalten werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle von Auftragnehmer aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen
rechtswirksam werden, müssen sie schriftlich, fernschriftlich oder per Email durch den
Auftragnehmer bestätigt werden.
(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig
und allein der schriftlich, fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche
Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen
den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung
über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht
ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen
Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen
(hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig. Die
Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen,
nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Um die
Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Telefax oder Email. Andere
Telekommunikationswege sind ungenügend.
(3) Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung
oder Leistung (beispielsweise zu Zeichnungen, Gewichten, Maßen, Abbildungen oder
sonstigen Leistungsdaten), so sind diese nur annähernd maßgeblich, sofern die genaue
Übereinstimmung nicht Voraussetzung für die Verwendbarkeit für den vertraglich
vorgesehenen Zweck ist. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung.
Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird,
sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder
technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte
zulässig.
(4) Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als
verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
(5) Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber.
Besteller und Empfänger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die
Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung
durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert
wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des
Bestellers hierfür.
(6) Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und
Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder
fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der
Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger
geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers
zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass
das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
(7) Das Eigentum- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote
und Kostenvoranschlägen behält sich dieser vor. Dies gilt ebenfalls für alle dem Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge,
Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände
weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder
sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des
Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben
und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum
Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
(8) Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-
Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von
Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige
Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch
kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen
Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 3a Widerrufsrecht
Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind
und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit
handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.
§ 3 Preise und Preisänderungen
(1) Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab
dessen Datum an die in seinem Angebot enthaltenen Preise. Ansonsten sind die in der
jeweiligen Auftragbestätigung durch den Auftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese
verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in den
Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zusätzliche
Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu gehören auch Mehr-, Minder- oder
Sonderleistungen, so werden diese gesondert berechnet.
(2) Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der
Umsatzsteuer, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen
Abgaben.
(3) Alle nachträglich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten
Änderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter fällt jede
Änderung, auch Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten (beispielsweise
Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempfänger, Zahlungsart etc.). Soweit keine andere
schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, können alle Änderungen, die auf Wunsche des
Auftraggebers erfolgen, mit einer Kostenpauschale von 12,00 € zuzüglich USt. berechnet
werden.
(4) Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers
oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.
(5) Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den
gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache
mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im
wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten
erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden
Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragwerts
(Angebotspreis), mindestens jedoch 29,00 € zzgl. USt., so muss hierfür vorab die Zustimmung
des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.
(6) Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis
zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €
zzgl. USt. durch den Auftragnehmer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits
Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der
Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status „Neu“ werden Stornierungen durch
den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert
der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer,
ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem
Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen
beantragen; diese müssen über sein Kundenkonto erfolgen.
§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber
angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email)
eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber
entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden.
Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht
gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher
schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom
Auftragnehmer zu verantworten sind.
(2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den
Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger
und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der
Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils
aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden.
(2) Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere
Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren
Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei
Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie,
Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder
nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.)
verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer
nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung
oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die
Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben
sich die Liefer- oder Leistungstermine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um
den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem
Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht
zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu
ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.
(3) Dauert eine Behinderung länger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht,
nach einer angemessenen Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche geltend
machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung
frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu
berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt.
(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die
Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in
Verzug befindet. Beruht der Verzug auf Vorsatz des Auftragnehmers oder zumindest grober
Fahrlässigkeit, so können weitere Ansprüche erhoben werden, ansonsten sind über die hier
genannte Regelung hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.
(5) Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist
zulässig, wenn die Teillieferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks
für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert
werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand
oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen
werden.
(6) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des
Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich
bestätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig. Wird bei Fixterminen
der vereinbarte Termin überschritten oder nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht
zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die Erklärung über den Rücktritt muss
schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom
Auftraggeber abgenommene Lieferungen/Leistungen werden berechnet, außer der
Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
(7) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verzögerung einer
Leistung/Lieferung oder der Unmöglichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Maßgabe in §17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.